Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
XOCOLAT, Schokoladen-Kontor, Freyung 2, 1010 Wien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren durch XOCOLAT, Schokoladen-Kontor, Freyung 2, 1010 Wien
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn XOCOLAT ihnen schriftlich und firmenmäßig gefertigt zustimmt.
1.3 Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
2.1 Die Preise gelten ab Lager XOCOLAT ohne Abzug. Versandkosten werden im Webshop ausgewiesen oder müssen gesondert vereinbart werden.
2.2 Die angegebenen Preise sind - soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben ist - stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.
2.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist XOCOLAT berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
3.1 Bei Bestelllung über den Webshop www.xocolat.at ist der Kaufpreis bei Bestellung der Ware fällig. Bei anderen Käufen außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von XOCOLAT ist der Kaufpreis spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Rückforderung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
3.2 XOCOLAT behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.
3.3 Ist der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so kann XOCOLAT die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminsverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass XOCOLAT seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie den Verbraucher unter Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat, Verzugszinsen von 6% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens 10% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen und bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten sowie vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, begehren, wobei der Käufer sich insbesondere verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens XOCOLAT anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
3.4 Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum.
3.5 Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar und werden nur bedingt nach schriftlicher Vereinbarung gewährt.
3.6 Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von Euro 250,- wird an den Käufer ein Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch Euro 7,- gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist XOCOLAT berechtigt, unverzüglich eine Mahnklage einzubringen.
3.7 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten Punkt 3.4 und Punkt 3.5 letzter Aufzählungspunkt nicht.
4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer über.
5.1 XOCOLAT ist bis auf Widerruf bereit, bei ihm gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzunehmen. Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis.
5.2 Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Bestellung per Post, Telefon,Telefax, e-mail oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 5e - 5h Konsumentenschutzgesetzes und in Abweichung von Punkt 5.1 innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich oder durch Rücksendung der Ware vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen.
6.1 Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.
6.2 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform. XOCOLAT behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch XOCOLAT wirksam werden.
7.1 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel XOCOLAT unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.2 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.
7.3 XOCOLAT erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.
7.4 Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.
7.5 XOCOLAT haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellter Waren, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.
7.6 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Diese Klausel gilt nicht für Geschäfte mit Verbrauchern. 7.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Punkt 4.
7.8 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt an Stelle der Punkte 7.1 bis 7.4, dass der Kunde im Falle eines Mangels nach seiner Wahl Verbesserung, Austausch der Sache, angemessene Preisminderung oder Wandlung verlangen kann.
8.1 XOCOLAT haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.
8.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.
8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2 nicht.
9.1 Bei XOCOLAT bestellte bzw. kommissionierte Waren ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und schriftlich auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.
9.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat XOCOLAT das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.
10.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.
10.2 Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für XOCOLAT als auch den Käufer Wien.
10.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig.
10.4 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.5 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 15.3 nicht. Punkt 15.4 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 5 des Europäischen Vertragsstatutübereinkommens besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Käufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.
Wien, im September 2016